Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen
Tierheilpraktiker (THP) und Kunde als Behandlungsvertrag gemäß §611 Abs. 1 BGB.
Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur
nach schriftlicher Bestätigung meinerseits. Zum eindeutigen Verständnis habe
ich die Bezeichnung „Kunde“ stellvertretend für die Bezeichnung
„Patientenbesitzer“, „Tierhalter“ oder
Verfügungsberechtigte/r gewählt.
§ 1 Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das
generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den
Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der
THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen
abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet
werden kann, der THP aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf
oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können.) Hierbei bleibt der
Honoraranspruch des THP für bis zur Abweisung entstandene Leistungen,
einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
Der Behandlungsvertrag hat folgenden Inhalt:
Der THP erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in
der Form, dass er all seine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung
der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der THP
seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem.
§§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB.
Der THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über
anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat
das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht kein
Gebrauch machen, trifft der THP die Wahl.
Die vom THP angebotenen Therapiemöglichkeiten sind meist
schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen nicht dem Stand der
Wissenschaft. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt,
noch versprochen.
Haftung des Behandlers
Alle Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher
Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.
Vom THP werden überwiegend Heilungsmethoden angewendet, die
schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft
entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional
erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb wird ein subjektiv
erwarteter Erfolg der Methoden weder in Aussicht gestellt noch garantiert und
sind überdies gesetzlich unzulässig.
Mitwirkung des Kunden
Der THP kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung
verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung
abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte
zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt, dadurch das
erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn
Therapiemaßnahmen vereitelt werden.
§ 2 Terminvereinbarung
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per
Post, Fax, Mail oder telefonisch von mir bestätigt wurden. Alle Termine, die
innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden
dem Kunden mit den tatsächlich entstandenen Mehrkosten zzgl. einer
Bearbeitungspauschale von 15,–€ in Rechnung gestellt. Erscheint der Kunde zu
einem vereinbarten Termin (ohne Kenntnis) zu spät, so wird dies ebenfalls in
Rechnung gestellt. Der Kunde hat kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit
nachgeholt wird. Bei Haus-/Stallbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer
Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu
Verzögerungen kommen, sowie eine verlängerte Behandlungszeit beim vorherigen
Kunden. Hat mir der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer
hinterlassen, werde ich unverzüglich über die Verzögerung informieren.
Rücktritt bei Haus-/Stallbesuchen
Tritt der Kunde bei Ankunft des THP von dem
Behandlungsvertrag zurück, werden ihm die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich
einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen
von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende
Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
§ 3 Fahrtkosten
Die Höhe der Fahrtkosten werden mit 60 Cent pro km berechnet.
§ 4 Gebühren
Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und
gelten als verbindlich vereinbart.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Der THP hat für seine Dienste Ansprüche auf ein Honorar.
Soweit die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart sind,
gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer
Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
Vermittelt der THP Leistungen Dritter, die er nicht fachlich
überwacht (z.B. Laborleistungen), dann ist der THP berechtigt, die von dem
Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend
zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen.
Der THP wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile
gewähren lassen. Der THP ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden
Vereinbarung für Vermittlung begleitender Leistungen beim Kunden eigene
Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen
Dritter ist der THP von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als
Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte
abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung
zwischen THP und Dritten anzuwenden wäre, unabhängig von einem diesbezüglichen
Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon
unberührt.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar
an den THP zu bezahlen.
Gesetzliche Vorschriften
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8.
Änderung 1998) ist die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel THP nicht
gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch nach wie
vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt,
dass die Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel
enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich. Die
Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den THP ist
ausgeschlossen.
Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden
für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB
erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für frei verkäufliche
Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP
empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen
bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und
Rechnungsgestaltung des THP keinen Einfluss.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln,
Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem THP oder mit ihm
wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.
§ 6 Haftung
Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche
Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier
verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§ 7 Datenschutz
Die Daten des Kunden und des Tieres werden aufgrund des
Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Kunde
verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der
Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der
Schweigepflicht. Der THP kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Kunden
davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die
Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde
zustimmen wird. Sobald der THP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft
verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht – beispielsweise Meldepflicht
bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. Der
Kunde hat das Recht, einen Auszug aus seiner Kartei zu erhalten, welcher
honorarpflichtig ist.
Bitte lesen hierzu auch die Datenschutzverordnung (EU-DSGVO)
unter
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Lahnstein.
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder
eine oder mehrere Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller
anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung